Zwei neue “Radwege” für Neumarkt ?


Überraschend und ohne dass darüber vorher im Verkehrsausschuss, dem Bau- Planungs- und Umweltausschuss oder im Jour fixe Radverkehr, an dem ich für den ADFC teilnehmen darf, berichtet oder gar diskutiert wurde, hat das Straßenbauamt in der Stadtratssitzung vom 27.11.2024 zwei “Radwegsplanungen” für Neumarkt vorgestellt1,2.
Abb.1: Skizze des neues Weges zwischen Karhof und Lippertshofen
Zum ersten soll die Lücke im Wegenetz zwischen Karhof und Lippertshofen geschlossen werden (Abb.1). Dann gibt es endlich eine ununterbrochene Fuß- und Radweg-Verbindung nach Frickenhofen, dem östlichsten Ortsteil unserer Gemeinde. Dieser liegt soweit im Osten, dass es auf manchen Karten der Gemeinde Neumarkt gar nicht mehr zu finden ist3 (Abb.2). Aber jeder, der einmal den Fuchsberg hinauf gestrampelt ist und Richtung Osten ins Tal der Schwarzen Laber radeln wollte, hat schmerzlich erfahren, dass der die Staatsstraße 2240 begleitende Fuß- Radweg leider kurz hinter Karhof endet (Abb.3). Hier soll es demnächst auf der linken Seite einen ununterbrochenen Weg geben.
Abb.2: Übersichtskarte Neumarkt mit Lage des Weges zwischen Karhof und Lippertshofen

Abb.3: Ende des Weges beim Abzweig nach Voggenthal
Ob der Weg dann hinter der Autobahnauffahrt Neumarkt-Ost in den Gemeinden Pilsach oder Velburg fortgeführt wird, ist nicht sicher. Aber bis zur Autobahnausfahrt Neumarkt-Ost bei Frickenhofen radelt es sich dann definitiv besser.Für die Stadt Neumarkt ist dieser Weg ein wichtiger Lückenschluss. Wie im Stadtrat mitgeteilt wurde, werden die Kosten von 800.000 Euro erst im städtischen Haushalt eingestellt und später vom staatlichen Bauamt in Regensburg erstattet. Der Vorgang zeigt, dass es leichter ist, Fuß- Radwege entlang von Landstraßen als in Innenstädten zu bauen, da es die Gemeinden oft weniger kostet und niemals Parkplätze oder Fahrspuren zu Lasten des motorisierten Individualverkehrs aufgegeben werden müssen. Hier hat Neumarkt sogar noch das Glück, dass das staatliche Bauamt die Kosten erstattet. Aber ein echter Radweg ist es nicht.




Abb.4: Skizze des zu sanierenden Weges auf der Westseite des alten Kanals
Abb.5: Schlechter Zustand des Weg am alten Kanal
Die zweite Radwegplanung betrifft einen von mir eher als Wirtschaftsweg gesehenen Weg entlang des alten Kanals auf der Westseite zwischen der Freystädter Strasse und der Staatsstrasse 2660 (Abb.4). Hier gibt es bereits einen asphaltierten Weg, der allerdings in einen schlechten Zustand ist und am besten noch vor dem Umbau der Obi-Kreuzung an der neuen Feuerwehr saniert werden soll (Abb.5). So sagte es Herr Pfindel vom Straßenbauamt im Stadtrat. In der Vorlage für den Stadtrat wird der Weg bereits als Radweg bezeichnet, obwohl es keiner ist und keiner werden wird. Mit geplanten Ausweichbuchten für Gegenverkehr und Wendehammer am Südende bleibt es ein Wirtschaftsweg, den auch Radfahrer nutzen können.    
Auszug aus der Vorlage des Straßenbauamtes für den Stadtrat:

An der Westseite des Ludwig-Donau-Main-Kanals zwischen Freystädter Straße und St 2660 befindet sich ein Radweg. Der Weg dient zusätzlich dem landwirtschaftlichen Verkehr, der Flussmeisterstelle für Pflegearbeiten und der Zufahrt zur Kleingartenanlage zwischen Kanal und B 299.


Der neue Radweg mit einer Ausbaulänge von 1.725 m wird 3 m breit mit 0,75 m Bankett auf beiden Seiten. Im Bereich der Kleingartenanlage im Süden wird der Weg 3,50 m breit. Am Ende der Gartenanlage erhält der Weg einen kleinen Wendehammer, in dem für Pkw die Möglichkeit besteht zu wenden. Außerdem werden am Radweg noch drei Haltebuchten mit 4,50 m Breite geschaffen. Die Buchten sind bereits im aktuellen Bestand vorhanden.
 Am Nordende beginnt dieser Rad- und Wirtschaftsweg genau gegenüber der zukünftigen Ausfahrt an der neuen Feuerwache (Abb.6 und 7). Die bisher bekannte Planung der OBI-Kreuzung läßt eigentlich keine StVO-konforme Zufahrt dieses Weges vom alten Kanal her zu, es sein denn, man macht einen U-Turn an der neuen Kreuzung. Das wird noch zu klären sein. 

Abb.6 und 7: Nordende des “Radweges” an der Freystädter Straße
Am Südende ist das Auffahren auf die Staatsstraße 2660 bzw. deren begleitenden Radweg auch etwas eigenartig. Erst gibt es einen gemeinsamen Fuß- und Radweg, etwas später allerdings ist der Weg mit VZ 260 - Verbot für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatzzeichen 1020-30 Anlieger frei ausgeschildert (Abb. 8 und 9). Diese Beschilderung ist widersprüchlich, da kein KFZ oder Motorrad hier in den Weg einfahren kann, ohne über den Fuß-Radweg zu fahren. Und das ist verboten.
Abb. 8 und 9: Das südliche Wegende mit widersprüchlicher Ausschilderung
Für beide Radwege gilt, dass es erstens keine echten Radwege sind, sondern gemeinsame Fuß-Radwege, die noch zur weiteren Nutzung durch Anlieger oder landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben werden. Beide Wege sind im Entwurf des Radverkehrskonzeptes der Stadt Neumarkt nicht geplant. Für die Radfahrer in Neumarkt wäre es besser, wenn tatsächlich wichtige neue Radwege gebaut würden und nicht nur „Kombinationswege“ für Rad-, Fuß- und Wirtschaftsverkehr. Gemeinsame Fuß-Radwege innerorts sollen nur mit besonderer Begründung geplant und gebaut werden und sind z.B. vor Pflegeheimen wie an der Freystädter Straße entlang des Phönixheimes Haus Wolfstein auszuschließen4. Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat bezeichnet sie als Notlösung5. So helfen diese Planungen nicht, in Neumarkt besser und sicherer Rad zu fahren. Konflikte mit dem Fußverkehr sind vorprogrammiert.


Quellen:

1 Vorlagen Stadtrat 27.11.2024: https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1088955.pdf

2 Vorlagen Stadtrat 27.11.2024: https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/wicket/resource/org.apache.wicket.Application/doc1089214.pdf

3 Wikipedia https://de-academic.com/dic.nsf/dewiki/1013235 , aufgerufen am 13.3.2025

4 Empfehlungen für Radverkehrsanlagen ERA 2010, Seite 27 

5 Rad- und Fußverkehr–gemeinsam oder getrennt?, Themenserie Verkehrssicherheit für Entscheider in Stadt und Land, Deutscher Verkehrssicherheitsrat 1. Aufl. 2023  Seite 8















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