Radverkehrspolitik in Bayern -
Radentscheid und Radgesetz
Der Radentscheid in Bayern ist gescheitert
Nach dem Landeswahlgesetz obliegt es dann dem Innenministerium in München, die Prüfung der Zulässigkeit des Volksbegehrens durchzuführen. Es besteht keine Möglichkeit, erst die Zulässigkeit durch das Innenministerium prüfen zu lassen und dann die Unterschriften zu sammeln. So hat das Innenministerium des Gesetzestext des Volksbegehren dem bayrischen Verfassungsgerichtshof zur Prüfung vorgelegt. Dieser hat das Volksbegehren nicht zugelassen, weil Teile des vorgeschlagenen Gesetzes nicht in die Zuständigkeit des Freistaates Bayern fielen und somit der gesamte vorgelegte Gesetzentwurf abgelehnt wurde. Die Enttäuschung bei allen Beteiligten des Radentscheides war groß, da man den Gesetztestext natürlich auch vorher juristisch geprüft und für zulassungsfähig beurteilt hatte.
Ich bin kein Jurist. Gesetze im Freistaat Bayern unterliegen natürlich der hierarchischen Gesetzgebung in der förderalen Bundesrepublik. Und was auf Bundesebene gilt, kann in Bayern nicht geändert werden. Dazu gehören auch Regelungen nach dem Straßenverkehrsgesetz oder der Straßenverkehrsordnung. Über diese Regelung ist der Radentscheid gescheitert. Außerdem darf ein Volksbegehren keine konkreten Finanzmittel beanspruchen, da es die Aufgabe des Bayerischen Landtag ist, über den Haushalt des Freistaates zu entscheiden.
Die bayerische Staatsregierung hat jedoch auf das Anliegen des Radentscheids Bayern reagiert und ein bis dahin abgelehntes Radverkehrsgesetz in Bayern auf den Weg gebracht:
Das Bayerische Radverkehrsgesetz - ein Gesetz für das nächste Jahrhundert?
Es sind zwei Anliegen, die im Bayerischen Radgesetz wichtig sind: Das Radnetz Bayern und das 1€-Ticket.
Gesetz zur Stärkung des Radverkehrs in Bayern
(Bayerisches Radgesetz – BayRadG)
Vom 24. Juli 2023
Teil 1 Radinfrastruktur:
Art. 1 Radnetz Bayern
Art. 2 Ausbau Radinfrastruktur
Art. 3 Beschilderung
Art. 4 Zentralstelle Radverkehr
Art. 5 Nachhaltige Flächennutzung
Art. 6 Sonderbaulast für Radschnellverbindungen
Art. 7 Fahrradmitnahme im Schienenpersonennahverkehr
Teil 2 Sicherheit im Radverkehr, Radallianz Bayern:
Art. 8 Verkehrssicherheitsprogramm
Art. 9 Schulische Verkehrserziehung
Art. 10 Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs
Art. 11 Fahrradstraßen
Art. 12 Radallianz Bayern
Teil 3 Schlussvorschriften:
Art. 13 Finanzierung
Art. 13a Änderung weiterer Rechtsvorschriften
Art. 14 Inkrafttreten; Außerkrafttreten
1. Radnetz Bayern in 140 Jahren
Artikel 2 BayRadG sagt, dass bis zum Jahr 2030 1500 km neue Radwege gebaut werden sollen.
Denkt man zurück, was vor 140 Jahren war, gelangt man zum Jahr 1893. Bill Cody (Buffalo Bill) hatte seinen ersten Auftritt. Otto von Bismarck war noch Reichskanzler und gründete mit der Pflichtkrankenversicherung die deutsche Sozialgesetzgebung. Beim Ausbruch des Krakatau starben über 35 000 Menschen in Indonesien. Der Dieselmotor war noch nicht erfunden.
Also bleiben wir geduldig und freuen uns darauf, dass unsere Urururenkel vielleicht ein fertiges Radnetz Bayern vorfinden. Aber fährt in 140 Jahren noch jemand Rad? Für eine dem Klimawandel gerecht werdende Verkehrswende ist dieser Ausbauplan zu langsam.
2. Die 1€ Fahrradfahrkarte für Bayern BaSTi(R)
In Artikel 7 BayRadG, wird das 1€-Fahrradticket ( Abb. 7) für den gesamten Schienenpersonennahverkehr in Bayern angekündigt. Leider ist die Ausgestaltung so geworden, dass kaum jemand das 1€ Ticket nutzen kann. Offiziell heißt es BaSTi(R): Bayerisches Schienengebundener Nahverkehr-Ticket (Rad). Informationen der Staatsregierung loben das bayernweit gültige Angebot in den höchsten Tönen. Aber die Realität sieht wegen vieler Einschränkungen leider anders aus.
(1) Als Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr schafft der Freistaat Bayern durch Abschluss öffentlicher Dienstleistungsaufträge oder durch Erlass allgemeiner Vorschriften gemäß Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 ein Ticketangebot, das neben einer für die jeweilige Person geltenden gültigen Fahrkarte für ein zusätzliches Entgelt von einem Euro je Fahrrad und Fahrt die Mitnahme eines Fahrrads ermöglicht.
(2) Das in Abs. 1 genannte Ticketangebot gilt im Schienenpersonennahverkehr in ganz Bayern einschließlich der Verkehrsverbünde
- Montags bis Freitags von 3 Uhr bis 9 Uhr
im Sommer zusätzlich
- am Wochenende ( freitags 12 Uhr bis Montags 3 Uhr)
- an allen Feiertagen
Fazit:
Von 168 Stunden in der Woche gilt das BaSTi(R) nur für 75 Stunden im Sommer und 126 Stunden im Winter. Die wichtigen Zeiten für Pendler und Wochenendausflügler sind ausgenommen.
RE 1 - Regionalexpress München-Nürnberg
RE 5 - München-Rosenheim-Salzburg
RB 54 - München-Rosenheim-Kufstein
RB 55 München-Holzkirchen-Bayrischzell
RB 56 München-Holzkirchen-Lenggries
RB 57 München-Holzkirchen-Tegernsee
RE 2 München-Hof
RE 25 München-Furth im Wald
Memingen- Lindau Insel
AVV Augsburger Verkehrs- und Tarifverbund
VAB Verkehrsgemeinschaft am Bayer. Untermain
VLC Verkehrsgemeinschaft Landkreis Cham
DING Donau - Iller - Nahverkehrsverband
INVG Ingolstädter Verkehrsgemeinschaft
VVM Verkehrsverbund Mainfranken
MVV Münchner Tarif- und Verkehrsverbund
VGN Verkehrsverbund Großraum Nürnberg
VLP Verkehrsgemeinschaft Landkreis Passau
RVV Regensburger Verkehrsverbund
VGRI Verkehrsgemeinschaft Rottal - Inn
bodo Bodensee - Oberschwaben . Verkehrsverbund
Diese zahlreichen Einschränkungen führen dazu, dass das 1€-Ticket meistens gar nicht genutzt werden kann. Pressekommentare reichen von Mirakel bis Realsatire (Abb. 11). Da der Bahnhof Neumarkt zu den Verkehrsverbünden VGN und RVV gehört, kann man weder nach Regensburg oder Straubing, noch über Nürnberg nach Hof, Bayreuth oder Bamberg fahren. Auch nach München mit dem RE 1 über Nürnberg oder dem Regionalexpress RE 2 über Regensburg kann das 1€-Ticket nicht genutzt werden. Auch sind fast alle Strecken ins Voralpenland vom 1€-Ticket ausgenommen.
- Radentscheid Bayern Teilnehmer
- https://www.br.de/nachrichten/bayern/radentscheid-bayern-mit-100-000-unterschriften-ueber-erste-huerde,TNLsLzB
- Links zum Gesetzentwurf des Radentscheid: https://radentscheid-bayern.de/haeufige-fragen/der-vollstaendige-text-fuer-das-radgesetz-bayern
- BayRadG Volltext unter https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayRadG
- https://www.radlland-bayern.de/bfr/ , eine Website der Staatsregierug Bayern
- https://www.bayern.de/bayern-schafft-verkehrsnetz-fuer-alltagsradler/
- Allgemeinverfügung (Allgemeine Vorschrift im Sinne von Art. 3 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 1370/20071) des Freistaates Bayern zur kostengünstigen Mitnahme von Fahrrädern mit dem Bayerischen SPNV-Ticket Rad – BaSTi(R) als Höchsttarif im Schienenpersonennahverkehr im Freistaat, BayMBl. 2023 Nr. 591
- https://beg.bahnland-bayern.de/de/pressemitteilungen/Neues-Fahrradticket-fuer-einen-Euro-quer-durch-Bayern
Abb 3 https://www.innenministerium.bayern.de/suv/wahlen/volk/index.php
Abb 4 ADFC Bayern