EU Parlament will mehr Radverkehr – 
und Neumarkt?

EU Resolution zur Förderung des Radverkehrs

Wenig Geld für Radverkehr in Neumarkt

Am 16. Februar 2023 wurde eine EU Resolution zur Förderung des Radverkehrs angenommen.
Leider in Abwesenheit des für den Klimaschutz und den GreenDeal zuständigen Kommissars Frans Timmermann fand die Diskussion über den Entwurf am 15. Februar 2023 und am darauffolgenden Tag die Abstimmung im EU Parlament statt. Es ist im Englischen wie im Deutschen ein etwas mühsam zu lesender Text, der auf die Klimaschutzziele der EU Bezug nimmt.
Für mich herausragend die Betonung der Notwendigkeit einer besseren Radinfrastruktur nicht nur in Bezug auf die Radwege sondern auch die im gleichen Satz mitgenannten Abstellanlagen.
Was sind die Kernforderungen?

Entwicklung einer EU-Radverkehrsstrategie, um:
  • den Fahrradsektor als Verkehrsmittel für die europäische Verkehrswende zu unterstützen.
  • das Radfahren attraktiver zu machen und die europäische Fahrradindustrie zu stärken, um die mit dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer bis 2030 zu verdoppeln.

Konkrete Forderungen sind u.a.:

  • stärkere Investitionen in sichere Fahrradinfrastruktur (Radwege, Fahrradstellplätze) und in Synergie mit anderen Verkehrsträgern (multimodale Vernetzung für die letzte Meile, Stellplätze in Zügen, usw.)
  • reduzierter Mehrwertsteuersatz für den Verkauf, Verleih und Reparatur von Fahrrädern und E-Bikes
  • Anerkennung als bedeutendes Verkehrsmittel und Industrie in der EU-Industrie-Strategie
  • 2024 als Europäisches Jahr des Fahrrads ausrufen
Interessant auch die Forderung, die Besteuerung von Kauf, Vermietung oder Reparatur von Fahrrädern und Elektrofahrrädern zu senken. Alle 18 Forderungen habe ich unten aufgeführt.

In ihrer Pressemitteilung vom 16.2.2023 weißt die Grünen-Abgeordnete Anna Deparnay-Grunenberg ( https://anna.deparnay-grunenberg.eu/2023/02/16/pm-europa-schenkt-dem-fahrrad-endlich-anerkennung/ ) darauf hin, wie wenig Geld in den deutschen Kommunen bisher für der Radverkehr ausgegeben wird. 2018 hat Greenpeace in einer Studie (https://www.greenpeace.de/sites/www.greenpeace.de/files/publications/mobilitaet-expertise-verkehrssicherheit.pdf ) darauf hingewiesen: Demnach investiert München jährlich 2,30 Euro pro Kopf in den Radverkehr, Köln 2,80 Euro, Hamburg 2,90, Berlin 4,70 Euro. Dagegen sind es in Kopenhagen 35 und in Utrecht sogar 132 Euro.


Und bei uns in Neumarkt sind die Ausgaben für den Radverkehr im Haushalt noch nicht einmal ausgewiesen. Es gibt im Einzelplan 6, Unterabschnitt 6300 einen gemeinsamen Etatposten 9604 „versch. Rad- und Gehwege“ der für 2022 740.000€ vorsah und 2023 im Entwurf  770 000€. In den nächsten beiden Jahren sollen die Ausgaben sogar noch sinken. Der zusätzliche Etatposten 9602 „Neubau von Gehwegflächen“ ist mit 200 000€ im Jahr 2022 und 300.000€ im Jahr 2023 angegeben. Für den Unterabschnitt 6800 „Bau von Parkeinrichtungen“ allerdings sind 2022 2 Mio € und 2023 2,4 Mio Euro vorgesehen. So gesehen wird allein für Parkplätze in den Jahren 2022 und 2023 grob geschätzt zehnmal so viel Geld ausgegeben wie für Radwege. Andere Ausgaben für den Straßenbau sind da noch gar nicht berücksichtigt. So steht der Radverkehr haushaltstechnisch unter ferner liefen. Da ist noch viel Luft nach oben. Mir ist auch keine Fläche in Neumarkt bekannt, die in den letzten 2-3 Jahren zugunsten des Radverkehrs umgewidmet wurde.
Andere Gemeinden in Bayern sind da schon weiter. In Nürnberg gibt es ein Radwegeplanungsprogramm für 2023 und ein Radwegebauprogramm für 2023. Im letzteren sind Baumaßnahmen mit geschätzten Gesamtkosten von 21,5 Mio Euro aufgeführt. Davon etwa 8,5 Mio aus dem Radwegeetat und 13 Mio Euro aus Zuschüssen und anderen Quellen.

Da hoffe ich, daß mit der europäischen Initiative auch bei uns mehr für den Radverkehr getan wird.

Die Forderungen der Resolution im Wortlaut: 

    Das Europäische Parlament

    1. ist der Auffassung, dass der Radverkehr als vollwertiger Verkehrsträger anerkannt werden sollte; fordert die Kommission auf, eigens eine Strategie der Union für den Radverkehr zu entwickeln, um die Zahl der in der Union auf dem Fahrrad zurückgelegten Kilometer bis 2030 zu verdoppeln; fordert die Kommission auf, dafür zu sorgen, dass Daten über den Radverkehr, einschließlich Daten aus der Industrie, harmonisiert erhoben werden;
    2. stellt fest, dass der Radverkehr als Reaktion auf die COVID-19-Pandemie und auf den steigenden Preis fossiler Kraftstoffe seit Russlands rechtswidrigem Angriffskrieg gegen die Ukraine zugenommen hat; fordert die regionalen und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Beibehaltung der Radverkehrsinfrastruktur in Erwägung zu ziehen, die im Rahmen ihrer regulären Stadtplanung als Reaktion auf die Pandemie errichtet wurde, und spürbare Maßnahmen zu ergreifen, um den Radverkehr richtig in ihre Rahmenregelungen für die Mobilität in der Stadt zu integrieren, und dabei das Potenzial des Radverkehrs als Beitrag zu einer besseren Anbindung zwischen Vororten und Innenstädten – insbesondere durch Radschnellwege – anzuerkennen;
    3. fordert mit Blick auf die Förderung der Multimodalität, Synergieeffekte zwischen dem Radverkehr und anderen Verkehrsträgern zu schaffen, etwa indem in Zügen mehr Plätze für Fahrräder und an Bahnhöfen und Mobilitätsknotenpunkten mehr gesicherte Abstellanlagen für Zweiräder zur Verfügung gestellt werden;
    4. ist der Auffassung, dass beim Bau oder bei der Modernisierung der TEN-V Infrastruktur die Ermöglichung des Radfahrens gebührende Berücksichtigung in den Strategien und Unterstützungsmaßnahmen der Union finden sollte, auch indem dort, wo es machbar ist, parallel zu Eisenbahnstrecken und Binnenwasserstraßen Radwege gebaut werden;
    5. fordert die Mitgliedstaaten und lokalen Gebietskörperschaften auf, die Investitionen in den Bau separater Radverkehrsinfrastruktur erheblich zu erhöhen, erschwingliche Elektrofahrrad- und Fahrradverleihsysteme in die Netze ihrer Mobilitätspläne zu integrieren und das Fahrradfahren als unerlässliche Lösung für die letzte Meile an städtischen Knoten zur Geltung zu bringen;
    6. weist darauf hin, dass die Planung der städtischen Infrastruktur im Einklang mit dem Straßenverkehrssicherheitsrecht der Union, das auch Sicherheitsnormen für den Radverkehr umfasst, weiterentwickelt werden sollte; fordert die Kommission auf, ihre Arbeit an den in der Richtlinie über ein Sicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur vorgesehenen Orientierungshilfen für Qualitätsanforderungen für hochwertige und sichere Radverkehrsinfrastruktur zu beschleunigen; betont, dass Technologien für intelligente Verkehrssysteme so
      verbessert werden müssen, dass sie Radfahrer auf der Straße besser erkennen;
    7. fordert die Kommission auf, die Fahrradindustrie, darunter auch die Akkuherstellung für Elektrofahrräder und die Kreislaufwirtschaft, und insbesondere KMU als legitime Partner im Ökosystem Mobilität der Industriestrategie der Union und in Programmen und Finanzierungssystemen für industrielle Infrastruktur anzuerkennen; fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, Projekte zum Radverkehr und zu verwandten Bereichen, unter anderem Mobilität, Tourismus, Gesundheit und Sport, zu fördern;
    8. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, die Herstellung von Fahrrädern und Bauteilen „made in Europe“ zu unterstützen und dadurch die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie der Union zu stimulieren, indem die Investitionslücke geschlossen, weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen aufrechterhalten und Anreize für Rückverlagerung und Sicherheit in Lieferketten geschaffen werden und indem hochwertige Arbeitsplätze gefördert werden, Radverkehrscluster entstehen und die industriebezogene berufliche Bildung verstärkt wird;
    9. fordert die Kommission und die Mitgliedstaaten auf, für die Barrierefreiheit des Fahrradfahrens für Personen mit eingeschränkter Mobilität zu sorgen und das Radfahren für benachteiligte Gruppen erschwinglich zu machen; stellt fest, dass aus dem Klima-Sozialfonds der Union und mit den Struktur und Investitionsfonds denjenigen geholfen werden kann, die am stärksten von „Verkehrsarmut“ betroffen sind, indem der Kauf von Fahrrädern gefördert oder der Zugang zu Fahrradverleihdiensten unterstützt wird;
    10. fordert die Kommission, die Mitgliedstaaten und die regionalen und lokalen
      Gebietskörperschaften auf, Bildungskampagnen und Schulungen einschließlich Informationsmaßnahmen durchzuführen, um das Bewusstsein für die Straßenverkehrssicherheit zu schärfen und die sichere Nutzung von Fahrrädern und Elektrofahrrädern zu unterstützen; fordert die Kommission ferner auf, Leitlinien für sicheres Radfahren (Schutzhelme, Altersbeschränkungen, Mitnahme von Kindern usw.) vorzuschlagen, und fordert, dass der Förderung des Radfahrens bei Frauen und älteren Menschen, konkret durch die Verbesserung der Sicherheit, besondere Aufmerksamkeit gewidmet wird;
    11. stellt in diesem Zusammenhang fest, dass eine ordnungsgemäße Durchsetzung und Überwachung für die Sicherheit der Verkehrsteilnehmer von wesentlicher Bedeutung sind, und fordert, dass der Schwerpunkt auf die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften gelegt wird, um für eine respektvolle Koexistenz der verschiedenen Verkehrsträger Sorge zu tragen;
    12. unterstreicht das Potenzial von Elektrofahrrädern zur Steigerung des
      Radverkehrsaufkommens; stellt fest, dass Elektrofahrräder mit Unterstützung, die Geschwindigkeiten von bis zu 25 km/h erreichen können, sowohl im Unionsrecht als 1 Richtlinie (EU) 2019/1936 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13.Oktober 2019 zur Änderung der Richtlinie 2008/96/EG über einSicherheitsmanagement für die Straßenverkehrsinfrastruktur (ABl. L 305 vom 26.11.2019, S. 1). auch im nationalen Recht korrekt eingestuft werden müssen, um die rasche Einführung von Elektrofahrrädern und den Zugang zu ihnen aufrechtzuerhalten;
    13. weist darauf hin, dass sichere Abstellanlagen für Fahrräder und Ladekapazitäten für Elektrofahrräder bei der Planung von Wohngebäuden gebührende Berücksichtigung finden sollten;
    14. fordert Unternehmen, öffentliche Organisationen und Institutionen auf, das Radfahren durch spezifische Anreize zu fördern, darunter Programme für Arbeitnehmer und die Einrichtung ausreichend dimensionierter Fahrradabstellanlagen mit Ladestationen für Elektrofahrräder und die Bereitstellung angemessener sanitärer Einrichtungen;
    15. betont, dass der Fahrradtourismus und das Radfahren in ländlichen Gebieten unterstützt werden müssen, indem der Ausbau des EuroVelo Netzes und seiner 17 Routen beschleunigt wird, insbesondere durch eine stärkere Unterstützung und die Nutzung von Synergieeffekten mit dem TEN-V-Netz;
    16. legt den Mitgliedstaaten nahe, die Mehrwertsteuersätze für die Lieferung, Vermietung und Reparatur von Fahrrädern und Elektrofahrrädern zu senken;
    17. fordert die Kommission auf, das Jahr 2024 zum Europäischen Jahr des Radverkehrs auszurufen.
    18. beauftragt seine Präsidentin, diese Entschließung der Kommission und den
      Mitgliedstaaten und ihren Parlamenten zu übermitteln.


    17. Februar 2023
    Literatur:
    1. EU Parliament TA-9-2023-0058_EN Developing an EU Caycling Strategy
    2. Finanzplan für die Jahre 2022-2026 Neumarkt
    3. Haushalt der Stadt Neumarkt 2023

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