Schwarz Grün Rot? 
Über die Farbe von Radwegen

Es gibt viele Möglichkeiten, Radverkehrsanlagen zu gestalten. Schon im Jahr 1968 wurde in Wien das 19. Internationale Übereinkommen über den Straßenverkehr1 beschlossen, in dem unter anderem die Markierung von Radwegen international vereinheitlicht wurde.

Für die Markierung von Radverkehrsanlagen auf der Straße gibt es

        Verkehrszeichen Z295 (Abb.1) Begrenzung von Fahrstreifen und Sonderwegen

        Verkehrszeichen Z340 (Abb.2) Leitlinie, (Strich 1m, Lücke 1m)

        Furtmarkierung für Radfahrer (Abb.3) 25 cm Breitstrich unterbrochen im Raster 50 cm Strich/ 25 cm Lücke

       Fahrradpiktogramme auf der Fahrbahn (Abb.4)


Markierungen auf der Fahrbahn auf der Fahrbahn:
Abb. 1: Verkehrszeichen 295, Fahrstreifenbegrenzung
Abb. 2: Verkerhszeichen 340 Leitlinie
Abb. 3: Begrenzung der Fahrradfurt mit unterbrochenem Breitstrich
Abb. 4: Fahradpiktogramm auf einer Furteinfärbung

Und dazu gehören folgende Verkehrsschilder.

        Verkehrszeichen 237 (Abb.5) Radweg
        Verkehrszeichen 240 (Abb.6) gemeinsamer Fuß- und Radweg
        Verkehrszeichen 241 (Abb.7) getrennter Fuß- und Radweg
Abb. 5: Verkehrszeichen 237 Radweg 
Abb.6: Verkehrszeichen 240 Gemeinsamer Geh- und Radweg
Abb.7: Verkehrszeichen 241 Getrennter Rad- und Gehweg
Und obwohl diese Markierungen lange bekannt sind und bereits 1967 in einer internationalen Vereinbahrung beschlossen wurden (Abb.8a und b), werden sie zum Leidwesen der Radfahrer nicht immer korrekt angewandt. 
Abb.8a: Rechtwinlige Kreuzung, bei der der Radweg ebenfalls Vorfahrt hat
Abb.8b: UN-Vereinbarung über den Straßenverkehr 1967

So bleiben die Wege für die Radfahrer oft unklar. Das liegt aber auch daran, dass die Radfahrer je nach Situation mal auf der Fahrbahn mit den Autos, mal auf der Fahrbahn neben den Autos, mal auf dem Radweg neben dem Bürgersteig und zuallerletzt auch noch mal mit den Fußgängern auf dem Bürgersteig fahren sollen. Und dann sogar manchmal links auf der Straße, was an anderer Stelle dann wieder als Geisteradeln kritisiert wird. Deshalb ist eine für alle erkennbare Beschilderung und Ausführung so wichtig.

Neben den vielen Strichen und Schildern (s.o.) gibt es auch noch die Einfärbung der Radstreifen und Radwege als zusätzliche Markierung. Allerdings ist die Einfärbung von Radverkehrsanlagen umstritten. Vorschriften, wann eine Radverkehrsanlage einzufärben ist, gibt es nicht. Noch nicht einmal bezüglich der Farbe herrscht Einigkeit. Nur für die technische Ausführung was Qualität der Farbe, Haltbarkeit und Oberflächenbeschaffenheit angeht gibt es Hinweise2. Die Farbe Rot eher für Radwege, Radfahrstreifen und Schutzstreifen innerorts und Grün für Fahrradstraßen ist ein häufiges Muster. Aber es gibt auch andere Lösungen.
Die Unfallforschung konnte bis jetzt keinen Beleg dafür finden, ob die farbliche Markierung von Radfahrstreifen,Schutzstreifen oder Radwegen die Unfallhäufigkeit oder Schwere der Unfallfolgen vermindert. Manche befürchten sogar eine Übermarkierung, so dass die Fahrbahneinfärbung ihre Signalwirkung verliert3. Andere befürworten die Einfärbung nur an Knotenpunkten (= Kreuzungen).

Aber warum favorisieren in der letzten Zeit immer mehr Gemeinden die komplette oder zumindest reichliche Einfärbung der Radverkehrsanlagen? Auch in den Städten, in denen erfolgreich ein Radentscheid zur Förderung des Radverkehrs durchgeführt wurde, wird meistens eine Einfärbung der Radspuren auf und neben der Fahrbahn gefordert.Zum Beispiel Nürnberg, sieht laut Ratsbeschluss eine allgemeine, rote Einfärbung von Radverkehrsanlagen vor, vor allem bei Neubau oder Sanierung. (Abb.9). In Berlin sollen ebenfalls alle Radverkehrsanlagen eingefärbt werden, auf den Strecken grün, an den Knotenpunkten rot (Abb.10). 
Abb. 9: Protokoll aus dem Verkehrsaussschuss Nürnberg
Abb. 10. Arbeitspapier aus Berlin, Senatsverwaltung 2022

Das gleiche ist jetzt auch für München vorgesehen. Die Broschüre „Flächige Einfärbung von Radwegen_ Radentscheid München“ begründet zusammen mit der Broschüre „ Die Farbe der Münchener Radwege_ Radentscheid München“ ausführlich die Farbwahl (Abb.11 a+b) und zeigt auch, dass sowohl national wie international die flächige Einfärbung aller Wege für die Radfahrer an Bedeutung gewinnt4.

Abb. 11 aus dem Radentscheid München
Abb. 12 aus dem Radentscheid München


Ich glaube, dass die gefühlt höhere Sicherheit durch die Einfärbung der Radwege eine große Rolle spielt. Der Radfahrer weiß genau, dass er auf einer für ihn vorgesehenen Fahrbahn unterwegs ist, wenn die Radverkehrsführung eindeutig grün oder rot eingefärbt ist. So werden eingefärbte Radverkehrsanlagen intuitiv befahren. Der „Nichtradfahrer“ erkennt die für Radfahrer vorgesehenen Verkehrsflächen und rechnet eher mit dem Radfahrer als ohne die Einfärbung. Weniger Blockaden der Radfahrstreifen oder Schutzstreifen durch parkende und haltende Fahrzeuge sind ebenfalls Folge einer Einfärbung. Und Radfahrer weichen seltener auf den Gehweg aus. Für eine eindeutige Führung des Radverkehrs muß in einer Gemeinde eine einheitliche Anwendung der Einfärbung auf allen Strecken und Furten vorliegen, nicht einmal die Strecken, ein anderes Mal die Furt und dann wieder nur ein kleines Stück des Radweges.
Eine Einfärbung der Radverkehrsanlagen läßt Mängel entlang der Strecke und an den Knotenpunkten leichter erkennen.


Gegen eine generelle Einfärbung der Radverkehrsanlagen spricht allein der erhöhte finanzielle Aufwand bei Einrichtung und Unterhalt. Verblasste rote Restflächen sind leider nicht hilfreich. Bisher ist es in das Belieben der kommunalen Selbstverwaltung gestellt, wie verfahren wird, außer ein Radentscheid verpflichtet zu entsprechenden Maßnahmen.
Vieles spricht also dafür, eine generelle Einfärbung der Radverkehrsanlagen zusammen mit der korrekten Beschilderung einzurichten.

Insbesondere dann, wenn die Übersichtlichkeit der Knotenpunkte durch fehlende Sichtdreiecke/Sichtfelder gestört ist, muß die übrige Markierung auffällig und eindeutig sein. (Sichtdreieck bedeutet das Sichtfeld, das ein Verkehrsteilnehmer zur Verfügung haben muss, wenn er von einer untergeordneten in eine übergeordnete Straße einbiegen will5.)
Meiner Meinung nach ist die Einfärbung aller Radverkehrsanlagen mit vollständiger Beschilderung die beste Lösung. Ob auf langen Radwegen im Seitenraum, d.h. neben der Fahrbahn auf dem Bürgersteig, eine Einfärbung nötig ist, weiß ich nicht, aber bestimmt auf allen Radfahrstreifen, Schutzstreifen und allen Radfurten an den Knotenpunkten. Zusammen mit der richtigen Markierung ( weiße , 25 cm breite unterbrochenen Linie) und Piktogrammen auf der Fahrbahn würde es ein Gewinn für die Radfahrer sein.



 In Neumarkt ist die Markierung und Einfärbung von Radspuren eher unübersichtlich:
Diese fehlerhafte Markierung an der Amberger Straße wurde zum Glück rasch korrigiert:

Abb. 13: Amberger Straße / Carl-Zinn-Straße unmittelbar nach der Fahrbahnerneuerung




An der langen Gasse gibt es nur die rote Farbe und Verkehrsschilder. Es fehlen die Furtmarkierungen und die Piktogramme:
Abb. 14: Lange Gasse, Ausfahrt Obi-Parkplatz





Fehlende Sichtdreiecke, fehlende Piktogramme und unvollständige Beschilderung kennzeichnen die Rad-Fußwege an der Freystädter Straße:
Abb. 15: Freystädter Straße / Martinistraße







Auf der neugestalteten Kreuzung am unteren Tor und auch an der Lammsbräukreuzung fehlt die Furteinfärbung (links). In dem Demofilm der Stadt Neumarkt über moderne Radverkehrsführung sieht das noch ganz anders aus (rechts):

Abb.16 keine Furtmarkierungen auf der Lammsbräukreuzung
Abb.17 aus dem Videofilm über die LammsbräukreuzungZitatt



Auch der neue Radfahrstreifen an der Regensburger Straße ist nur an den Knotenpunkten eingefärbt. Lobenswert hier die Markierung des Sicherheitsstreifens zwischen Parkplätzen und Radfahrstreifen. Der erste Radfahrstreifen in Neumarkt, an dem der Sicherheitstrennstreifen ausgeführt ist: 
Abb.18 Regensburger Straß



In keiner Veröffenltichung finde ich einen Hinweis darauf, wie die in Neumarkt oft gefundene flächenhafte Einfärbung von gemeinsamen Fuß- und Radwegen durchzuführen und zu interpretieren ist. Das leigt wahrscheinlich daran, dass innerorts gemeinsame Fuß- und Radwege eigentlich gar nicht angeordnet werden sollen. Letztendlich bleibt es auch hier der Kommune überlassen, eigene Wege zu finden.


BildnachweisAbb. 1 Z295 – Markus Herbst, stvo2go
Abb. 2 Z340 – Markus Herbst, stvo2go
Abb. 5 https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/9/91/Zeichen_237_-_Sonderweg_Radfahrer%2C_StVO_1992.svg
Abb. 6 https://upload.wikimedia.org/wikipedia/common/0/08/Zeichen_240_-_Gemeinsamer_Fü%C3%9F_und_Radweg%2C_StVO_1992.svg
Abb. 7 https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/8/86/Zeichen_241-30_-_getrennter_Rad-_und_Fu%C3%9Fweg%2C_StVO_1992.svg
Abb. 8 United Nation,19. CONVENTION ON ROAD TRAFFIC Vienna, 8.November 1968
Abb. 9 https://online-service2.nuernberg.de/buergerinfo/si0056.asp?__ksinr=14365&toselect=69680
Abb. 10 Arbeitspapier Farbige Beschichtung von Radfahrstreifen, Senatsverwaltung Berlin für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz; 2022
Abb. 11 Flächige Einfärbung von Radwegen Radentscheid München,
Abb.12 Radentscheid München, die Farbe der münchenere Radwege
Abb. 17 https://www.neumarkt.de/leben-wohnen/verkehr/radverkehr/alltagsradverkehr/moderne-radverkehrsfuehrung/





Literatur1     United Nation,19. CONVENTION ON ROAD TRAFFIC Vienna, 8 November 1968 FGSV Einfärbung von Radverkehrsanlagen
2     Leitfaden Fahrbahnmarkierung; Deutsche Studiengesellschaft für Straßenmarkierungen, 2. Ausgabe 2021
3     AP VFR Arbeitspapier Einfärbungen, linienhafte Kennzeichnungen und die Wiedergabe von Verkehrszeichen auf der Fahrbahn für den Radverkehr,              FGSV Verlag 2021
4     Flächige Einfärbung von Radwegen – Radentscheid München 2021
5    Radentscheid München Die Farbe der münchener Radwege
5     RASt 06 Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen 6.3.9.3, FGSV Verlag 2006
6. April 2023
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