Etwas Besonderes -  
der neue Radschutzstreifen an der Freystädter Straße


Nachdem die Obi-Kreuzung fertig ist, wurde auch die Führung des Radverkehrs an der Freystädter Straße geändert. Mussten die Radfahrer früher auf der Nordseite der Straße in beiden Richtungen fahren, weil rechtsseitig nur Fußgänger gehen durften (Abb.1), ist jetzt ein neuer Radschutzstreifen auf der Südseite dort eingerichtet, wo früher mal der Radweg vom Seitenraum (Bürgersteig) auf die Straße gewechselt hat. Zwischen der Dreichlinger Straße und dem Schutzstreifen gibt es jetzt einen gemeinsamen Fuß-Radweg mit der Beschilderung durch das Verkehrszeichen 240 (Abb.2).
Abb.1: Die Situation vor dem Umbau - nur Fußgänger durften neben der Fahrbahn unterwegs sein.
Abb.2: Neue Beschilderung mit Verkehrszeichen 240 Geh- und Radweg

Gegenüber dem Haus Wolfstein hört dieser auf und der Schutzstreifen beginnt (Abb.3).

Was ist ein Schutzstreifen? 
Abb.3 Am Ende des gemeinsamen Geh- und Radweges
beginnt der Schutzstreifen



Abb.4: Skizze eines Radschutzstreifens mit Leitlinie 340 und Fahrradpiktogramm

Es ist eine Verkehrseinrichtung auf der Fahrbahn, die vorwiegend dem Radverkehr vorbehalten ist. Dafür gibt es keine Verkehrsschilder sondern nur Markierungen auf der Fahrbahn 1,2. Zusammen mit der unterbrochenen Leitlinie auf der Fahrbahn (VZ 340 Leitlinie) werden Fahrradpiktogramme auf dem Schutzstreifen aufgebracht (Abb.4). Kraftfahrzeuge dürfen den Schutzstreifen nur befahren, wenn es zum Ausweichen bei Gegenverkehr notwendig ist. Dabei darf der Radverkehr nicht behindert werden. Radfahrer müssen auf dem Schutzstreifen fahren, wenn keine andere Beschilderung den Gehweg neben der Fahrbahn für Radfahrer frei gibt.
Und was besonders gut für die Radfahrer ist: auf dem Schutzstreifen gilt ein absolutes Halteverbot.

In den noch aktuellen Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) ist die Standardbreite mit 1,50 m, die Mindestbreite mit 1,25 Metern angegeben3. Eine seit langem erwartete Aktualisierung der ERA wird wohl breitere Schutzstreifen verlangen. Mindestmaße sollen schon jetzt nicht mehr angewandt werden 4.
Problematisch ist weiterhin die Situation an der Kreuzung mit der Ringstraße. Nicht umsonst schreibt die ERA, dass es vermieden werden soll, Radverkehrsanlagen im Knotenpunktbereich (an einer Kreuzung) enden zu lassen 5. Hier eine fahrradgerechte Lösung zu etablieren, erfordert sicherlich eine bauliche Maßnahme. Um Platz für für nach links querende Radler zu schaffen, wird der Abstand des Schutzstreifens zum Bordstein zur Kreuzung hin immer breiter (Abb.5). Das schafft Platz für eine Abbiegetasche, die mit dem kleinen Pfeil auf dem Bürgersteig etwas zögerlich markiert ist; eigentlich gehört der Pfeil auf  die Fahrbahn (Abb.6). An dieser Stelle darf man dann nach links queren, wobei bisher noch das Verkehrszeichen 240 (gemeinsamer Geh- und Radweg) auf der andern Seite fehlt. Mutige Radfahrer werden geradeaus auf der Ringstraße in Richtung Oberes Tor fahren. Weniger Mutige oder Vorsichtigere werden an der Ampel auf die Gegenseite wechseln und dort in Richtung oberer Ganskeller unterwegs sein. Wie es etwas weiter für linksabbiegende Radfahrer geregelt wird, wenn, wie im Radverkehrskonzept vorgesehen, der Viehmarkt Fahrradstraße wird, bleibt abzuwarten.
Abb.5: Rechts vom Schutzstreifen entsteht Platz



Abb.6: Am Ende des Schutzstreifen ist die Abbiegetasche markiert mit dem kleinen Linkspfeil auf dem Bürgersteig

An der Kreuzung am Oberen Tor wird es dann für alle schwierig. Es ist ein Unfallschwerpunkt für die Radfahrer in Neumarkt (Abb.7). Hoffentlich kann die Sanierung der Bahnhofstraße, die uns ja in Aussicht gestellt wurde, Verbesserungen für Radfahrer bringen. Vorschläge gibt es dazu schon seit 2013, als ein Plan der Kreuzung am oberen Tor zur Abstimmung stand (Abb.8).
Abb.7: Unfallschwerpunkte in Neumarkt für Radfahrer sind die Lammsbräukreuzung und die Kreuzung am Oberen Tor
Abb.8: Planung zur Verbesserung der Kreuzung am Oberen Tor von 2013. Seitdem ist nichts geschehen.
Die Stadt muss sich auch fragen lassen, warum bei der Sanierung des ersten Abschnitts der Dreichlinger Straße 2026 der im RVK vorgesehene Radschutzstreifen nicht markiert wurde (Abb.9):





Abb.9: Der im Radverkehrskonzept vorgesehene Schutzstreifen an der Dreichlinger Straße6  war bei der Fahrbahnsanierung 2026  leider nicht gewünscht oder wurde vergessen.
Und warum ist der Radschutzstreifen so etwas Besonderes? Meines Wissens ist es das erste Mal, dass eine Verkehrsfläche in Neumarkt zugunsten der Radfahrer und zu Lasten des Kfz-Verkehrs umgestaltet wurde. Ich wünsche mir mehr davon. 15. August 2026

Bildquellen:
Abb.7: Radverkehrskonzept der Stadt Neumarkt 
( https://www.neumarkt.de/media/13608/2025-12-29_radverkehrskonzept.pdf )
Abb.8: Aus der Präsentation des Verkehrsplanungsbüros im Stadtrat am 22. April 2013, Seite 11 
( https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/to020?4--attachments-expandedPanel-content-body-rows-1-cells-2-cell-link&TOLFDNR=12774&SILFDNR=1250 )
Abb.9: Hauptroute Steckbrief Nr.2 Woffenbach aus dem Radverkehrskonzept der Stadt Neumarkt 
( https://www.neumarkt.de/media/13606/2025-12-29_rvk_steckbriefe_hauptrouten.pdf )
Literatur:
1 VwV-StVO zu §2 StVO, Abs.4 Satz 2 𝙸 4 und 5 und zu § 45 Verkehrseinrichtungen Randnummer 14e 
2 ERA (Empfehlungen für Radverkehrsanlagen) der FGSV 2010, S.22
3 ERA,  S. 16
4 Steckbriefe zur E-Kima-Richtlinien der FGSV 2022, Seite 37
5 ERA, S.37
6 Radverkehrskonzept der Stadt Neumarkt, Hauptrouten  Steckbrief 2






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