Die fahrradunfreudliche Planung für den Bahnübergang an der Ingolstädter Straße
Aus der 21. Sitzung des Bau-, Planungs- und Umweltsenats der Stadt Neumarkt am 11. Oktober 2022
Auch als interessierter Bürger kann ich selbst nach der Sitzung die für die Entscheidung wichtigen Vorlagen der öffentlichen Sitzung nicht einsehen. Transparenz Fehlanzeige. So ist es auch nicht möglich, nachdem in der Presse über teils kontroverse Diskussion berichtete wurde, den Streitgegenstand näher unter die Lupe zu nehmen. Bürgerinformation oder Bürgerbeteiligung Fehlanzeige!
Aber geheim ist es auch nicht und so konnte ich die Unterlagen anderorts einsehen und hier mein Beitrag:
Abzweig für Fußgänger und Radfahrer nach der Brücke sofort rechts, Querung der Bahn auf einem extra Übergang ( mit Schranke?) und erneute Querung der Hans-Dehn-Straße. Also von einer Vorfahrtsberechtigung weg zu einem Umweg mit zweifacher Ausbremsung.
- Ohne Not werden Umwege für Fußgänger und Radfahrer geschaffen.
- Der aktuell gültige Bebauungsplan wird nicht berücksichtigt.
- Die von der Bahn vorgeschlagene Lösung entspricht nicht den Regeln der Straßenverkehrsordnung.
- Die Benachteiligung des Fuß- und Radverkehrs entspricht nicht den aktuellen Richtlinien.
4. Die Benachteiligung des Fuß- und Radverkehrs entspricht nicht den aktuellen Richtlinien
Der Flächenbedarf für diese Lösung ist nicht größer, als bei der von der Bahn favorisierten Variante 3.4, aber für Fußgänger und Radfahrer wäre viel erreicht.
2. Verkehrssicherheit an Bahnübergängen, Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen 2003
3. OLG Hamburg 5 ORbs 25/23: „Radfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.” 4. ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010, Seite 19
5. https://www.o-sp.de/neumarkt/plan/uebersicht.php?pid=26724
6. https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=19661#showHideLink_ide4
7. E Klima Empfehlungen Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen,FGSV Verlag 2022
8. Integrierter Gesamtverkehrsplan Neumarkt i.d.OPf. 2013
9. Kerstin E. Finkelstein; Straßenkampf, CH.Links Verlag 2020
Quellenhinweise
1. https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/to020TOLFDNR=19935&SILFDNR=2335
2. Verkehrssicherheit an Bahnübergängen, Leitfaden zur Durchführung von Bahnübergangsschauen 2003
3. OLG Hamburg 5 ORbs 25/23: „Radfahrende sind auch nicht etwa als „qualifizierte Fußgänger“anzusehen, denen unabhängig von etwaigen straßenverkehrsrechtlichen Anordnungen nach Belieben angesonnen werden könnte oder müsste, vom Fahrrad abzusteigen und fortan als Fußgänger am Verkehr teilzunehmen.“4. ERA Empfehlungen für Radverkehrsanlagen 2010, Seite 19
5. https://www.o-sp.de/neumarkt/plan/uebersicht.php?pid=26724
6. https://www.neumarkt.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=19661#showHideLink_ide4
7. E Klima Empfehlungen Empfehlungen zur Anwendung und Weiterentwicklung von FGSV-Veröffentlichungen im Bereich Verkehr zur Erreichung von Klimaschutzzielen,FGSV Verlag 2022
8. Integrierter Gesamtverkehrsplan Neumarkt i.d.OPf. 2013
9. Kerstin E. Finkelstein; Straßenkampf, CH.Links Verlag 2020
12.10.2022