Ist Deutschland reif für die Verkehrswende?

Teil 1 Bundespolitik - Straßenverkehrsgesetz und Haushalt 2024

Förderung des Radverkehrs und anderer Teilnehmer des Umweltverbundes ( Fußgänger und öffentlicher Personenverkehr) in Bund, Ländern und Gemeinden


Neuere Entwicklungen in der Politik beeinflussen die Radverkehrspolitik und die Verkehrswende. In der Reihenfolge 
BUND-LAND-STADT will ich in drei Beiträgen versuchen zu beschreiben, was das für die Radfahrer im allgemeinen und insbesondere in Neumarkt bedeutet. Der erste Beitrag beschäftigt sich mit der Bundespolitik, wo im November leider das neue Straßenverkehrsgesetz abgelehnt wurde, und mit den Kürzungen der Mittel für ÖPNV, Bahn und Radverkehr.
Zwei Ereignisse haben um den Jahreswechsel 2023/2024 die Verkehrspolitik bestimmt:
  1. Das vom Bundestag beschlossene Straßenverkehrsgesetz wurde im Bundesrat abgelehnt.
  2. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes hat die Haushaltsplanung des Bundes für 2024 massiv beeinflußt.




1. Kein neues StraßenverkehrsgesetzDas im Bundestag beschlossene neue Straßenverkehrsgesetz (StVG) wurde im Bundesrat nicht angenommen. Acht Bundesländer haben nicht zugestimmt. Nein-Stimmen werden gar nicgezählt und wenn nicht genug Ja-Stimmen zusammenkommen ist dasGesetz abgelehnt. Das ist wegen der Vielzahl der Abstimmungen im Bundesrat so üblich (Abb.1)1.
Abb.1: Im Bundestag werden nur Ja-Stimmen gezählt
Die Debatte im Bundesrat am 24.11.2923 war kurz. Nach zwei Redebeiträge von knapp 5 Minuten wurde über  den Tagesordnungspunkt 11a 548/23 „Zehntes Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ in der 1038. Bundesratssitzung abgestimmt2. Es fanden sich nicht genügend Ja-Stimmen, um die von Bundesregierung und Bundestag geplante Neuregelung gültig werden zu lassen. Etwas mühsam war es, herauszufinden, welche Bundesländer zugestimmt haben. Die Website des Bundesrates selbst gibt hierzu keine Auskunft. Man muss bei den Bundesländern selbst nachsehen, was zu Abb.2 geführt hat. Hier ist die Sitzverteilung im Bundesrat mit den jeweiligen Regierungsparteien und das Stimmverhalten zum neuen Straßenverkehrsgesetz dargestellt:


Abb.2: Zusammensetzung des Bundesrates. Im äußeren Halbkreis sind die Länder grün markiert, die dem StVG zugestimmt haben. 
Zugestimmt haben die Bundesländer, die ich im äußeren Halbkreis hellgrün markiert habe, mit zusammen 31 Stimmen. Das hat nicht gereicht. Es wurde zwar an mancher Stelle berichtet, dass insbesondere die Landesregierungen mit Unionsbeteiligung die StVG-Änderung abgelehnt hätten, aber schaut man genau hin, wird alles noch unübersichtlicher. Obwohl zum Beispiel der Verkehrsminister von Baden-Württemberg in seiner Rede zum Tagesordnungspunkt 11a für die Annahme der Gesetzesänderung geworben hat2, hat das Land Baden-Württemberg keine Zustimmung gegeben.

Zustimmung und Ablehnung liefen nicht eindeutig entlang der parteipolitischen Grenzen. Leider konnte ich keine Gründe für die Ablehnung/ Nichtzustimmung in Erfahrung bringen, da es im Bundesrat keine Debatte gab und die Länder ihre Nicht-Zustimmung nirgendwo begründen müssen. Soweit man einigen Pressestimmen glauben darf, ging die Initiative für die Ablehnung von der bayrischen Staatsregierung aus. Alternative Lösungen für eine größere Gerechtigkeit zwischen den verschiedenen Akteueren des städtischen Mobilität wurden nicht vorgeschlagen. Es wäre doch nicht zu viel verlangt, wenn die ablehnenden bzw. nicht zustimmenden Landesregierungen sich erklären würden. 
Die kurze Debatte im Bundesrat mit zwei Beiträgen von etwa 4 Minuten Erklärt die Ablehnung auch nicht.  Etwas weiter führt vielleicht der Entschließungsantrag der CDU/CSU-Fraktion (Drucksache 20/8899)3. Hier wird von der CDU unter anderem die Vision 0 gefordert wird, dass heißt, den Verkehr möglichst so zu regeln, dass es keine Verkehrstoten mehr gibt. Im Gegensatz zum Regierungsvorschlag werden nur die Leichtigkeit  und Sicherheit des Verkehrs als Ziele verlangt. Flächendeckende Tempo 30-Zonen sollen verhindert und auch Tempo 30-Anordnungen nicht erleichtert werden.

Von der Zustimmung zum neuen StVG war auch die Abstimmung über die neue Straßenverkehrsordnung abhängig, die daher sofort von der Tagesordnung genommen wurde.

Viele Aktivisten und Verbände haben sich von der Novelle des StVG eine Veränderung der Verkehrspolitik zugunsten einer klimafreundlicheren Verkehrs- und Straßenplanung versprochen. Noch auf der Fahrradkommunalkonferenz in Regensburg am  22. und 23. November 2023, bei der sich viele Verkehrsplaner, Radfahrbeauftragte, Kommunalpolitiker und andere Mitarbeiter aus Stadtplanungs- und Tiefbauämtern getroffen und ausgetauscht haben, konnte sich kaum einer das Scheitern der StVG-Novelle vorstellen, nachdem das Gesetz ausführlich in der Verkehrsministerkonferenz besprochen und empfohlen worden war.

Aber was genau ist das Straßenverkehrsgesetz (StVG) und welche Änderungen waren geplant?
Die erste Fassung des StVG stammt aus dem Jahr 1909. In heute 120 Paragraphen finden sich die gesetzlichen Grundlagen zum Beispiel zur Fahrzeugzulassung, Haftpflicht, Bußgeldvorschriften, Fahrerlaubsnisregister, Datenverarbeitung für die Unfallforschung und so weiter und so weiter. Das Straßenverkehrsrecht und die Straßenverkehrsordnung sind Grundlage für verkehrspolitische Anordnungen und Regelungen in den Gemeinden und Kommunen.Wichtig bei der Neufassung des StVG war alleine der § 6 Verordnungsermächtigungen, der das Bundesverkehrsministerium ermächtigt, weitere Rechtsverordnungen zur Regelung des Straßenverkehrs zu erlassen. Beispiele für Verordnungen aufgrund dieser Vorschrift sind 

- die Straßenverkehrs-Ordnung

- die Fahrerlaubnis-Verordnung und 

- die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung.
Änderungen in anderen Paragraphen betreffen vor allem die neuen Bezeichnungen der Bundesministerien, ändern jedoch kaum etwas an dem Inhalt des Gesetzes. Ziel der geplanten Gesetzesänderung war eine Verkehrspolitik, deren oberste Maxime nicht allein die Leichtigkeit und Sicherheit des Verkehrs ist. Man muss sich hier bei Verkehr leider immer den motorisierten Kraftverkehr denken. Radverkehr ist im Gesetz praktisch nicht erwähnt. Und bisher hat mir auch niemand sagen können, ob nicht die Sicherheit und Leichtigkeit des Radverkehrs auch gemeint sein könnte. Ein Urteil eines letztinstanzlichen Gerichtes (Bundesverwaltungsgericht oder Bundesverfassungsgericht) hierzu kenne ich nicht. Neben der Sicherheit und Leichtigkeit des (KFZ-)Verkehrs sollten in der Neufassung des StVG auch neue Ziele berücksichtigt werden:
  • Klima- und Umweltschutz
  • Gesundheitsschutz
  • städtebauliche Aspekte


Konkret ging um neue  Regelungsmöglichkeiten, zum Beispiel:
  • Einrichtung von Sonderfahrstreifen und bevorrechtigter Lichtzeichenregelung für Linienbusse
  • Einrichtung von Sonderfahrstreifen für verkehrssichernde und verkehrsregelnde Maßnahmen
  • Parkraummanagement
  • Erweiterung der Anordnungsmöglichkeiten für Tempo 30
  • Bereitstellen angemessener Flächen für den Fuß- und Radverkehr
  • Antragsrecht der Gemeinde für verkehrswirksame Anordnungen nach dem neuen StVG und der neuen StVO



Straßenverkehrsgesetz alte Fassung
Straßenverkehrsgesetz mit geplanten Änderungen4(Änderungen in Rot markiert)


§6 StVG Verordnungsermächtigungen

(1) Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

1.- 14. ……….

15.
die Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs
a)
zugunsten schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie zugunsten blinder Menschen,
b)
zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel,


c)
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen,

16.
die Einrichtung von Sonderfahrspuren für Linienomnibusse und Taxen,



§ 6 Absatz (2) und (3) bleiben unverändert




§6 StVG Verordnungsermächtigungen

(1) Das Bundesministerium für
Digitales und Verkehr wird ermächtigt, soweit es zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit oder Leichtigkeit des Verkehrs auf öffentlichen Straßen erforderlich ist, Rechtsverordnungen mit Zustimmung des Bundesrates über Folgendes zu erlassen:

1. - 14. ……….

15.
die Beschränkung des Straßenverkehrs einschließlich des ruhenden Verkehrs
a)
zugunsten schwerbehinderter Menschen mit außergewöhnlicher Gehbehinderung, mit beidseitiger Amelie oder Phokomelie oder vergleichbaren Funktionseinschränkungen sowie zugunsten blinder Menschen,
b)
zugunsten der Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel,
der nachweislich besteht oder auf Grund konkretisierter städtebaulichverkehrsplanerischer Erwägungen zu erwarten ist,
c)
zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe oder zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen,

16.
die Einrichtung von
Sonderfahrspuren für Linienomnibusse und Taxen, sowie zur Erprobung neuer Mobilitätsformen oder der Verringerung der Anzahl von Fahrten

§ 6 Absatz (2) und (3) bleiben unverändert
nach § 6 Absatz (4) sollte der Absatz (4a) eingefügt werden:
(4a) Rechtsverordnungen nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 2, 8, 15 Buchstabe b oder c, Nummer 16 oder 18 können auch erlassen werden zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, darunter des Klimaschutzes, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung, soweit sie nicht bereits nach Absatz 4 erlassen werden können. Diese Rechtsverordnungen sollen insbesondere vorsehen, dass Gemeinden bei den nach Landesrecht für die Ausführung der Rechtsverordnungen bestimmten Behörden den Erlass von Anordnungen zur Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs, zur Verbesserung des Schutzes der Umwelt, zum Schutz der Gesundheit oder zur Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung beantragen können. Die nach Satz 1 erlassenen Rechtsverordnungen und auf ihnen beruhenden Anordnungen müssen neben der Verbesserung des Schutzes der Umwelt, des Schutzes der Gesundheit oder der Unterstützung der städtebaulichen Entwicklung die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs berücksichtigen.“

Streitpunkt war und ist, ob Aspekte des Umweltschutzes, des Gesundheitsschutzes (Schutz vor Lärm oder Abgasen) oder städtebauliche Aspekte Grund für verkehrspolitische Anordnungen sein dürfen. Das ist weiterhin nicht der Fall. Geschwindigkeitsbegrenzungen aus Gründen des Lärmschutzes, der Luftverbesserung oder zur Reduzierung der Unfallschwere und -häufigkeit sind leider wegen des aktuellen StVG nicht oder nur schwer möglich. 
Viele Gemeinden unseres Landes sind sicher enttäuscht von dieser Entscheidung gegen das neue StVG. In der Initiative lebenswerte Städte5 haben sich über 1000 Kommunen mit über 40 Millionen Einwohnern zusammen gefunden, um wie in der Novelle vorgesehen, mehr Möglichkeiten für Verkehrsanordnungen zu haben. Und die meisten dieser Gemeinden haben eine unionsgeführte Stadtspitze (Abb. 3). Da zeigt sich, wie weit sich die Bundespolitik von den Interessen ihrer Wähler und deren Vertretern in den Kommunen entfremdet hat. Die meisten Gemeinden dieser Initiative haben eine unionsgeführte Stadtspitze und kommen aus Bayern6. Neumarkt ist nicht Mitglied dieser Initiative.
Abb.3: Städte, Gemeinden und Landkreise, die sich der Initiative lebenswerte Städte
angeschlossen haben mit farbiger Darstellung der Parteizugehörigkeit der Bürgermeister und Landräte7
Und wie geht es jetzt weiter? Sollte das Gesetzgebungsverfahren weiter verfolgt werden, müsste jetzt jemand den Vermittlungsausschuss anrufen. Der Bundesrat hat die Frist von 3 Wochen verstreichen lassen. Vom  Bundesverkehrsminister Herrn Wissing und vom Bundestag, die nicht fristgebunden sind, gibt es diesbezüglich keine weitere Initiative. Die AGFK Baden-Württemberg hat ihre Landesregierung vergeblich dazu aufgerufen. „Die lang geforderte Reform des Straßenverkehrsrecht steht vor dem endgültigen Aus“ schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 18.12.20238. Die Kommunen bleiben in ihren Möglichkeiten, den Umweltverbund aus Fußgängern, Radfahrern und ÖPNV in ihren Straßen besonders zu fördern, weiterhin deutlich beschnitten, da mit dem alten Recht Sicherheit und Leichtigkeit des (KFZ-)Verkehrs weiterhin die einzigen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes bleiben. Gesundheit, Umweltschutz, Klimaschutz und Stadtentwicklung sind nicht einmal untergeordnete Ziele des StVG und der StVO. Die Anordnung verkehrsberuhigender Massnahmen bleibt weiterhin schwierig und wird oft per Gerichtsverfahren torpediert9.




2. Sparmassnahmen aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 2023
Aktuell wird die auch Bundes(verkehrs)politik durch die durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 15. November 202310 notwendigen Umschichtungen und Einsparungen im Haushalt dominiert. Waren es zuerst die reduzierte Förderung der Klimaziele, sind aktuell die Einsparungen im Agrarsektor ein in den Medien dominierende Thema.  Förderprogramme für E-Autos und E-Bikes gestrichen. Der Klima- und Transformationsfond muss wohl Federn lassen. Die CO2 - Abgabe wird allerdings auf 45 Euro pro Tonne und damit stärker erhöht als geplant. Die Programme der Radverkehrsförderung werden erst gekürzt und in den nächsten Jahren zum Teil vollständig gestrichen: 

„Auch für den Ausbau der Schiene, der Bahnhöfe, des ÖPNV und des Radverkehrs wird in Zukunft insgesamt eine dreistellige Millionensumme weniger zur Verfügung stehen.“  schreibt der NDR11. Auch anderer Pressemeldungen zeigen die drastische Kürzung der Mittel für umweltfreundliche Verkehrsmittel. 
„Zukunft Fahrrad” hat das zusammengestellt (Abb.4)12:
 Abb.4: Radverkehrsbudget des Verkehrsministeriums 2023 und 2024 im Vergleich



Fahrradparken an Bahnhöfen:
Nur noch schon ausgewählte Projekte werden umgesetzt. Neue Projekte können sich nicht mehr bewerben. Das Programm wird vollständig eingestellt. Ähnliches gilt für die Förderung von Radschnellwegen.
Abb.5: geplante Mittel Fahrradparken an Bahnhöfen



Die Förderung des Nationalen Radverkehrsplans NRVP13 wird um 90 % reduziert:
Abb.6: vorgesehene Mittel für den nationalen Radverkehrsplan 2023-2025




Lediglich das Förderprogramm Stadt und Land muss weniger starke Streichungen erleben:


Insgesamt resultiert hieraus eine massive Streichung der Mittel für die umweltfreundliche Verkehrswende. Neben den Radfahrer ist auch die Bahn ist massiv betroffen. Die für den Sanierungs- und Ausbaubedarf veranschlagten und noch Mitte 2023  vorgesehene Mittelerhöhung auf 40 - 45 Milliarden Euro  für die nächsten vier Jahre wird auf 25 - 30 Milliarden Euro reduziert, so dass wahrscheinlich alle Ausbauprojekte gestoppt werden müssen und nur noch der Substanzerhalt der schon in den letzten Jahren unzuverlässigen Infrastruktur bezahlt werden kann14Noch nichts habe ich darüber gelesen, dass bei dem Ausbau des Straßennetzes, seien es die Autobahnen oder die Bundesstraßen (z.B. B 299 in Neumarkt oder Umgehungsstraße in Berg) gespart werden muss.   


Literatur:
    1. https://www.bundesrat.de/DE/plenum/abstimmung/abstimmung-node.html
    2. https://www.bundesrat.de/DE/service/mediathek/mediathek-node.html?cms_id=0_5ngsv3at
    3. Entschließungsantrag der CDU/CSU  QUELLE
    4. Drucksache StVG Gesetz im Bundestag QUELLE
    5. Initiative lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten
    6. https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/kommunen-fuer-tempo-30/
    7. https://www.agora-verkehrswende.de/veroeffentlichungen/kommunen-fuer-tempo-30/
    8. Warum  die Reform im Straßenverkehr vor dem Aus steht;  FAZ 18.12.2023
    9. Gerichtsurteile:  VG Potsdamm,Urteil vom 30.06.2011 - 10 K 2271/06 - - VGH München (Urteil vom 12.04.2016 - 11 B 15.2180)  - -  Verwaltungsgerichtshof München (Beschluss vom 29.01.2021 - 11 ZB 20.1020)  - -  VG München, Urteil vom 29.03.2022 - M 23 K 21.6378; M 23 S 21.6381 - - VG-Düsseldorf Urt. v. 14.6.2021 – 6 K 8870/19
    10. Urteil Bundesverfassungsgericht QUELLE
    11. NDR Beitrag: https://www.ndr.de/nachrichten/niedersachsen/Haushalt-2024- Bund-kuerzt-Zuschuesse-fuer-Laender-in-Millionenhoehe,haushalt938.html
    12. https://zukunft-fahrrad.org/haushaltsbeschluss2024/
    13. Fahrradland Deutschland 2030; Nationaler Radverkehrsplan 3.0, 2021
    14. https://www.tagesschau.de/wirtschaft/bahn-stoppt-neubau-haushaltskrise-100.html
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